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Rathaus-Informationen

Alle Rathaus-Informationen auf einen Blick

Anmeldung – Abmeldung – Ummeldung

Bitte beachten Sie, dass Sie zwei Wochen Zeit haben, sich nach Ihrem Wohnungswechsel bei der Gemeinde Teugn anzumelden.

Falls Sie persönlich verhindert sind, können Sie die Formulare ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben. Eine Person Ihres Vertrauens kann diese dann zusammen mit Ihrem Personalausweis und/oder Reisepass im Bürgerbüro vorbei bringen.

Bitte beachten Sie, dass eine Wohnsitzänderung nur unter Vorlage der Wohnungsgeberbescheinigung bearbeitet werden kann.

 

Meldebescheinigung

Die Meldebescheinigung bestätigt Personen, die in Teugn gemeldet sind, den aktuellen Wohnsitz.

Die Meldebescheinigung können Sie persönlich ohne eine weitere Begründung beantragen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis bzw. Reisepass

Gebühr:

  • 5,00 €

 

Führungszeugnis

Führungszeugnisse gibt es für private Zwecke und zur Vorlage bei Behörden. Falls Ihr Führungszeugnis für eine Behörde bestimmt ist, wird die Adresse und das Aktenzeichen bzw. der Verwendungszweck benötigt.

Für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses muss zusätzlich eine Bestätigung vorgelegt werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis bzw. Reisepass
  • Bei erweitertem Führungszeugnis eine Bestätigung der anfordernden Stelle

Gebühr:

  • 13,00 €

 

Nach Beantragung im Einwohnermeldeamt erhalten Sie eine Bestätigung.
Das Führungszeugnis benötigt ca. 5 bis 10 Tage und wird mit der Post an Sie oder die angegebene Behörde versandt.

 

Fischereischein

Der Jugendfischereischein, wird vom Einwohnermeldeamt an Jugendliche (Personen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben) ohne vorheriges Ablegen der Fischerprüfung ausgestellt. Dieser berechtigt allerdings nur zur Ausübung des Fischfangs in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.

Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und die Fischerprüfung erfolgreich absolviert haben, erhalten grundsätzliche den Fischereischein auf Lebenszeit. Den Fischereischein auf Lebenszeit erhalten Sie auf Antrag mit unbeschränkter Geltungsdauer.

Wer die Fischereiabgabe nur für fünf Jahre zahlt, darf nur in diesem Zeitraum fischen. Ein für fünf Jahre bezahlter Fischereischein kann wieder für fünf weitere Jahre oder auf Lebenszeit verlängert werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Antrag für Fischereischein – (Erhalten Sie von uns bei der Beantragung)
  • amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis
  • Passfoto für Fischereischein
  • Minderjährige: Einwilligung eines Erziehungsberechtigten
  • alter Fischereischein oder Prüfungszeugnis der Fischerprüfung

Gebühr:

  • Jugendfischereischein: 5.- € und 10.- € Fischereiabgabe

  • Fischereischein auf 5 Jahre (Bearbeitungsgebühr + Fischereiabgabe)
    35,00 € Bearbeitungsgebühr bei einer Erstausstellung – 5,00 € Bearbeitungsgebühr bei einer Verlängerung
    40,00 € Fischereiabgabe

  • Fischereiabgabe auf Lebenszeit (Bearbeitungsgebühr + Fischereiabgabe)
    35,00 € Bearbeitungsgebühr bei einer Erstausstellung – 5,00 € Bearbeitungsgebühr bei einer Verlängerung
    Fischereiabgabe – Liste nach Lebensalter

 

Für die Beantragung eines neuen Ausweises oder eines Reisepasses wird ein neues biometrisches Lichtbild benötigt. Ferner muss der Antragsteller hierzu persönlich erscheinen.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Bisheriger amtlicher Lichtbildausweis bzw. Reisepass als Identitätsnachweis
  • Geburts-/Heiratsurkunde, falls kein Ausweisdokument vorhanden ist oder es Unstimmigkeiten bei Namensschreibweise bzw. anderen Daten gibt.
  • ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)

 


 

Gebühr bei Beantragung zu bezahlen:

  • Personalausweis für Personen unter 24 Jahren: 22,80 Euro
  • Personalausweis für Personen über 24 Jahren: 37,00 Euro
  • Reisepass für Personen unter 24 Jahren: 37,50 Euro
  • Reisepass für Personen über 24 Jahren: 70,00 Euro

 


 

Lieferzeiten der Dokumente:

  • Personalausweis ca. 3 bis 4 Wochen
  • Reisepass ca. 4 bis 5 Wochen – kann sich vor/in den Urlaubsmonaten auf bis zu 9 – 10 Wochen erhöhen. Eine telefonische Absprache vor Beantragung wäre sinnvoll.
  • vorläufiger Personalausweis – direkt vor Ort
  • vorläufiger Reisepass – direkt vor Ort (Beachten Sie bitte den Punkt „Besondere Arten von Reisepässen“)

 


 

Besondere Arten von Personalausweisen:

  • vorläufiger Personalausweis
    Sollten Ihre Ausweisdokumente abgelaufen sein und die normale Lieferzeit für Personalausweis/Reisepass für einen Termin/eine Reise nicht ausreichen, gibt es die Möglichkeit einen vorläufigen Personalausweis auszustellen. Dieser hat eine maximale Gültigkeitsdauer von 3 Monaten.
    In Deutschland wird dies von allen Stellen als Ausweisdokument akzeptiert.
    Sollten Sie damit verreisen wollen, klären Sie vor der Ausstellung des Dokumentes ab, ob dies in dem jeweiligen Reiseziel/Land akzeptiert wird.
    Kosten: 10,00 €

 


 

Besondere Arten von Reisepässen:

  • 48-Seiten-Reisepass
    Für Vielreiser, für die aufgrund Visaerteilungen ein normaler Reisepass mit 32 Seiten nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, einen 48-seitigen Reisepass zu beantragen. Die Kosten hierfür erhöhen sich zusätzlich um 22.- € zur normalen Gebühr.

  • Express-Reisepass
    Der Express-Reisepass ist von Nöten, wenn die Lieferung für den regulären Reisepass nicht rechtzeitig eintreffen würde. Der Expresspass benötigt nur drei bis vier Arbeitstage, kostet allerdings einen Aufpreis von 32.- € zusätzlich zur normalen Gebühr.

  • Vorläufiger Reisepass
    Kann der Reisepass, auch im Expressverfahren, nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden, besteht die Möglichkeit, dass für Sie ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt und ausgehändigt wird. Bitte vorab telefonischen Kontakt mit dem Einwohnermeldeamt aufnehmen.
    Das Einwohnermeldeamt kann für die Notwendigkeit der Ausstellung von Ihnen geeignete Nachweise verlangen, wie Flugtickets oder andere Reiseunterlagen. Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass ein vorläufiger Reisepass nicht von allen Ländern anerkannt wird und es nicht mit einem normalen Reisepass gleichzustellen ist.
    Kosten: 26,00 € bei Beantragung

 


 

eID-Karten für Unionsbürger

  • Bürgerinnen und Bürger anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes können jetzt auf Antrag einen elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) beantragen, um die Online-Ausweisfunktion zu nutzen. Sie ermöglicht den Zugang zu digitalen deutschen Verwaltungsleistungen und man kann sich im Internet und an Automaten/Selbstbedienungsterminals identifizieren. Dadurch kann einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommuniziert und sich entsprechend legimitiert werden.
  • Die Karte im Scheckkartenformat mit integriertem Kontaktlos-Chip enthält kein Lichtbild und keine Unterschrift, daher dient sie nicht als Ausweis- oder Reisedokument. Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre.
  • Die eID-Karte kann nur von Antragsberechtigten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, beantragt werden.
  • Ein Identitätsdokument im Original muss vorgelegt werden
  • Lieferzeit beträgt ca. 4 bis 5 Wochen
  • Kosten: 37,00 € bei Beantragung